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| §1 Gegenstand |
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| (1) |
Die Firma CreativeNet Service
GmbH - nachfolgend Provider genannt - bietet
verschiedene Internet bezogene Dienste und
Leistungen, wie etwa das Hosting von Websites,
das Housing von Servern oder Domainservicesan. |
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| §2 Geltungsbereich |
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| (1) |
Die Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB
genannt - regeln die Grundlagen der rechtlichen
Beziehungen zwischen dem Provider und dem
Kunden. Über die einzelnen vom Provider
zu erbringenden Leistungen werden gesonderte
Produktvereinbarungen geschlossen, auf die
diese AGB anzuwenden sind. |
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| (2) |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Grundlage für aktuelle und künftige
Rechtsgeschäfte der Parteien. |
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| (3) |
Die Bestimmungen der AGB gelten
auch im Regelungsbereich der Produktvereinbarungen.
Dieses gilt nicht, wenn und soweit eine Produktvereinbarung
für ihren Regelungsbereich Bestimmungen
enthält, die ausdrücklich als vorrangig
gegenüber den Bestimmungen der AGB bezeichnet
sind oder deren Vorrang gegenüber den
Bestimmungen der AGB sich daraus ergibt, dass
sie ihrem Regelungsgehalt nach spezieller
sind. Im Zweifel gelten die Bestimmungen der
Produktvereinbarung. Abweichenden Allgemeinen
Einkaufs- oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. |
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| §3 Einbeziehung
von Bedingungen externer Dienstleister |
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| (1) |
Die verschiedenen Toplevel-Domains unterliegen
weltweit einer Vielzahl von jeweils unterschiedlichen
Registrierungsbedingungen der einzelnen Vergabestellen
und Registrare. Verstöße gegen
diese Bedingungen können zur Folge haben,
dass einzelne Domains nach den Bestimmungen
der jeweiligen Registrierungsstelle bzw. Registrare
nicht registriert, nicht übertragen oder
gegen den Willen des Inhabers übertragen
oder gelöscht werden können. |
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| (2) |
Die Bestimmungen der für die jeweilige
Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle
bzw. Registrare werden ausdrücklich Bestandteil
für jeden einzelnen Vertrag, der die
Registrierung einer Domain beinhaltet. Bei
einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen
einer einzelnen Vergabestelle bzw. Registrars
hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass
der Provider die Registrierung entsprechender
Domains vermittelt, durchführt oder aufrecht
erhält. |
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| (3) |
Eine unverbindliche Übersicht des
Standes der einzelnen Registrierungsbedingungen
aller verfügbaren Toplevel-Domains stellt
der Provider auf seiner Website zur Verfügung
(-> Registrierungsrichtlinien).
Die Registrierungsbedingungen der einzelnen
Registrierungsstellen bzw. Registrare unterliegen
von Zeit zu Zeit Änderungen, ohne dass
der Provider Einfluss auf diese Änderungen
hat. Sobald der Provider Kenntnis von relevanten
Änderungen erlangt, wird er diese auf
seiner Website bekannt geben. Hier findet
der Kunde auch Verlinkungen zu den Originalfassungen
der Registrierungsbedingungen der einzelnen
Vergabestellen bzw. Registrare. |
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| §4 Zustandekommen
des Vertrages |
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| (1) |
Die Übersendung der Produktvereinbarung(en)
und der AGB durch den Provider erfolgt freibleibend
und stellt kein verbindliches Vertragsangebot
dar. |
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| (2) |
Erst durch Unterzeichung und Übersendung
bzw. Übergabe der Produktvereinbarung(en)
an den Provider unterbreitet der Kunde gegenüber
dem Provider ein oder mehrere Angebote auf
Abschluss eines Vertrags. Er ist an sein Angebot
oder seine Angebote für die Dauer von
vier Wochen nach Eingang beim Provider gebunden. |
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| (3) |
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Provider
das Angebot unter Beachtung der in §17
dieser AGB bestimmten Form ausdrücklich
annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung
der Leistungen beginnt. |
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| §5 Leistungsbeschreibung |
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| (1) |
Die Art, der Inhalt und der Umfang der vom
Provider zu erbringenden Dienste und Leistungen
ergibt sich aus den gesondert abzuschließenden
Produktvereinbarungen. |
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| (2) |
Soweit der Provider im Einzellfall entgeltfrei
zusätzliche Dienste und Leistungen erbringt,
können diese jederzeit eingestellt werden.
Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch
des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt
sich daraus nicht. |
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| (3) |
Der Provider ist berechtigt, das Leistungsangebot
zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen
sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben,
wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung
des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages
nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt
wird. |
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| (4) |
Jedes WebHosting- oder Serverhousing Angebot
enthält ein ausgewiesenes Datentransfervolumen
pro Monat. Volumen für zusätzlichen
Datentransfer wird der Provider im Rahmen
der technischen Leistungsfähigkeit des
Rechenzentrums und unter Berücksichtigung
der Leistungsverpflichtung gegenüber
den anderen Kunden gegen ein zusätzliches
Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils
gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung
stellen. |
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| (5) |
Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein
Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro
Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen
ergibt sich aus der Summe aller mit dem Vertrag
in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B.
Mails, Download, Upload, Webseiten). |
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| §6 Pflichten
und Obliegenheiten des Kunden |
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| (1) |
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Provider
angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen.
Insbesondere ist er verpflichtet, |
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| a. |
den Provider unverzüglich über
Änderungen der vertraglichen Grundlagen
zu informieren, |
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| b. |
den Provider unverzüglich über
Veränderungen in den Voraussetzungen
der Tarifeinstufung zu unterrichten, |
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| c. |
die Zugriffsmöglichkeiten auf
die vom Provider angebotenen Dienste
nicht missbräuchlich zu nutzen
sowie rechts- und/oder gesetzwidrige
Handlungen zu unterlassen. Insbesondere
hat der Kunde bereits den Versuch zu
unterlassen, |
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| -
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den Zugang
anderer Nutzer zu den Diensten
des Providers unberechtigt zu
nutzen, |
| -
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es anderen
Nutzern zu ermöglichen, die
Dienste, die der Provider für
den Kunden erbringt, missbräuchlich
zu nutzen, insbesondere Relays
offen zu lassen und Mailserver
nicht ausreichend gegen unberechtigte
Nutzung abzusichern, |
| -
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Dienste
des Providers, über die keine
Produktvereinbarung abgeschlossen
wurde, unberechtigt zu nutzen, |
| -
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Passwörter
anderer Nutzer der Dienste des
Providers oder des Systemoperators
zu entschlüsseln, |
| -
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Dateien
anderer Nutzer der Dienste des
Providers zu ändern, |
| -
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für
einzelne Anwendungen lizenzierte
Anwendungssoftware über die
Dienste des Providers unberechtigt
zu verbreiten, |
| -
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für
einzelne Anwendungen lizenzierte
Anwendungssoftware über die
Dienste des Providers unberechtigt
zu verbreiten, |
| -
|
Kommunikationsdienste
zu unterbrechen oder zu blockieren,
etwa durch Überlastung, soweit
dies vom Kunden zu vertreten ist, |
| -
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strafbare
Inhalte jeglicher Art, insbesondere
pornographische , gewaltverherrlichende
oder solche Inhalte, die gegen
die freiheitlich demokratische
Grundordnung oder den Gedanken
der Völkerverständigung
gerichtet sind, sowie Propagandamittel
und Kennzeichen verfassungswidriger
Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen
über die Dienste des Providers
zu verbreiten oder zugänglich
zu machen, |
| - |
sich
oder Dritten den Besitz pornographischer
Inhalte zu verschaffen, die den
sexuellen Missbrauch von Kindern
oder sexuelle Handlungen mit Tieren
zum Gegenstand haben. |
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| d. |
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
und behördlicher Auflagen sicherzustellen,
soweit diese gegenwärtig oder künftig
für die Nutzung der Dienste und
Leistungen des Providers einschlägig
sein sollten, |
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| e. |
den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes
und den anerkannten Grundsätzen
der Datensicherheit Rechnung zu tragen
und diese zu befolgen, |
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| f. |
dem Provider erkennbare Mängel
oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen - z.B. bei Störungsmeldungen
- und alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel
oder Schäden und ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung
der Störung erleichtern und beschleunigen, |
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| g. |
dem Provider wenigstens 48 Stunden
vor einer vorsehbaren,
außergewöhnlichen hohen Nutzung
der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
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| (2) |
Bei Verstößen des Kunden gegen
die Ziffer (1) (b) und (c) genannten Pflichten
ist der Provider ohne vorherige Abmahnung
und bei Verstößen gegen die Ziffer
(1) (a) und (d) bis (f) genannten Pflichten
ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
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| (3) |
Verstößt der Kunde gegen die
in §6 Abs. 1 dieser AGB geregelten Pflichten,
ist der Provider neben der Berechtigung zur
fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger
Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang
ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht
hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen
Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff
einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff
oder vermutete Hackangriff geartet ist. |
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| (4) |
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches
Einverständnis des jeweiligen Empfängers
keine eMails, die Werbung enthalten, zu versenden
oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die betreffenden eMails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft als sog. Spams
verbreitet werden. Verletzt der Kunde die
vorgenannte Pflicht, so ist der Provider berechtigt,
den Tarif unverzüglich zu sperren. Zur
Erlangung des ausdrückliches Einverständnisses
des jeweiligen Empfängers verpflichtet
sich der Kunde ausschließlich das "Double-Opt-In"-Verfahren
anzuwenden. Der Provider ist berechtigt, sich
die Berechtigung jederzeit nachweisen zu lassen. |
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| §7 Domainregistrierung,
Freistellung Domainstreitigkeiten |
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| (1) |
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von
Domains wird der Provider im Verhältnis
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation
zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler
tätig. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe
keinen Einfluss. Der Provider übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die für
den Kunden beantragte Domain überhaupt
zugeteilt wird und/oder zugeteilte Domains
frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben. |
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| (2) |
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte
Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von
Ersatzansprüchen Dritter sowie allen
Aufwendungen, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internet-Domain durch den
Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen,
stellt der Kunde den Provider, deren Angestellte
und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige
Organisation zur Vergabe von Domains sowie
sonstige für die Registrierung eingeschaltete
Personen frei. |
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| (3) |
Werden von Dritten gegenüber dem Provider
Ansprüche wegen tatsächlicher oder
behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht,
ist der Provider berechtigt, die Domain des
Kunden unverzüglich in die Pflege des
Registrars zu stellen und die Präsenzen
des Kunden zu sperren. |
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| §8 Abnahme,
Eigentumsvorbehalt |
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| (1) |
Verlangt keine der Vertragsparteien eine
förmliche Abnahme oder kommt der von
einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem
Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten
ist, nicht zustande, gilt die vertragliche
Leistung des Providers mit Nutzung durch den
Kunden als abgenommen. |
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| (2) |
Bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Sache Eigentum des Providers. Kommt der Kunde
mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider,
unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte
Sache zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen,
wenn er dies dem Kunden angekündigt und
ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. |
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| §9 Nutzung
durch Dritte |
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| (1) |
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der
Dienste des Providers durch Dritte ist nur
nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung
durch den Provider gestattet. Der Provider
kann die Genehmigung von der Zahlung eines
zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden
Entgeltes abhängig machen. |
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| (2) |
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet,
hat der Kunde diese ordnungsgemäß
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der
Kunde hat dem Provider für die Einhaltung
der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten
in der gleichen Weise einzustehen, wie er
selbst für deren Einhaltung einzustehen
hätte. |
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| (3) |
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet,
ergibt sich daraus kein Minderungsanspruch,
kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht
des Kunden. |
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| (4) |
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen,
die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten
Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch
befugte Nutzung der Dienste des Providers
durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt
im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste
durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine
Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen
des Providers erfolgt ist, ohne dass er diese
zu vertreten hat. |
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| §10
Zahlungsbedingungen, Abrechnung, Einwendungen |
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| (1) |
Bestandteil der in der gesonderten Produktvereinbarung
zu vereinbarenden Vergütung können
Festentgelte, nutzungsabhängige variable
Entgelte sowie sonstige Entgelte sein. |
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| a. |
Als Festentgelt im Sinne dieser AGB
gelten die in der Produktvereinbarung
als Pauschal- oder Grundgebühr
bezeichneten Vergütungspositionen. |
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| b. |
Nutzungsabhängige variable Entgelte
im Sinne dieser AGB sind die vom Kunden
zu leistenden Zahlungen, deren Höhe
sich entsprechend der Bestimmungen der
Produktvereinbarung nach dem Bandbreitenverbrauch
oder Transfervolumen richtet. |
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| c. |
Unter sonstigen Entgelten im Sinne
dieser AGB sind sämtliche Zahlungen
zu verstehen, die der Kunde einmalig
oder laufend zu entrichten hat, insbesondere
für Wartungs- und Servicearbeiten,
die nicht zu den vorstehenden Absätzen
zu zählen sind. |
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| (2) |
Bestandteile und die Höhe der vom Kunden
zu leistenden Vergütungen sind in der
jeweiligen Produktvereinbarung geregelt. |
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| (3) |
Über die vom Provider erbrachten Leistungen
erteilt der Provider dem Kunden eine Abrechnung.
Festentgelte unter 15 EUR werden quartalweise
erhoben. |
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| (4) |
Unabhängig von der Erteilung einer
Abrechnung werden Festentgelte am dritten
Werktag eines jeden Monats fällig. Alle
anderen Entgelte werden 14 Tage nach Rechnungsstellung
fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen
berechtigt ist. Sofern nichts anderes vereinbart
ist, zieht der Provider die fälligen
Rechnungsbeträge per Lastschrift ein.
Der Kunde erteilt dem Provider eine entsprechende
Ermächtigung zum Bankeinzug. |
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| (5) |
Ist das Festentgelt für Teile eines
Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses
für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen
Festentgeltes berechnet. Ein volles monatliches
Entgelt wird berechnet, wenn der Kunde das
Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30
Kalendertagen kündigt. |
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| (6) |
Zahlungen aus dem Ausland, sind à
conto in EURO zu leisten. Die Gutschrift muss
für den Provider spesenfrei erfolgen. |
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| (7) |
Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die
Höhe der in Rechnung gestellten Preise
für Leistungen des Providers, so hat
er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang
dem Provider schriftlich anzuzeigen. |
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| (8) |
Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen
gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche
des Kunden bei begründeten Einwendungen
nach Fristablauf bleiben unberührt. |
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| (9) |
Die Form der Abrechnungsart ist vom Provider
frei wählbar, wobei die gesetzlichen
Erfordernisse der Bundesrepublik Deutschland
gewahrt bleiben müssen. Wird die Abrechnung
auf elektronischem Wege erteilt und verlangt
der Kunde zusätzlich eine andere Methode
der Rechnungsstellung, so ist der Kunde verpflichtet,
dem Provider die hieraus entstehenden Aufwendungen
mit einer Pauschale, die der jeweils gültigen
Preisliste entnommen werden kann, zu vergüten. |
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| §11
Zahlungsverzug |
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| (1) |
Kommt der Kunde mit dem von ihn zu leistenden
Zahlungen in Verzug, ist der Provider berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 1 des DÜG vom 9. Juni 1998 zu
fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt hiervon unberührt; in
diesem Fall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen,
dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist. |
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| (2) |
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Provider
berechtigt, sämtliche Serviceleistungen
zu unterbrechen. Der Kunde bleibt in diesem
Fall verpflichtet, die monatlichen Vergütungen
zu zahlen.
Kommt der Kunde
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| - |
für zwei aufeinander folgende
Monate mit der Bezahlung der Vergütung
bzw. eines nicht unerheblichen Teils
der Vergütungen oder, |
| - |
in einem Zeitraum, der sich über
mehr als zwei Monate erstreckt, mit
der Bezahlung der Vergütungen in
Höhe eines Betrages, der den monatlichen
Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, |
so kann der Provider das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen
und die jeweilig gelieferte Internetpräsentation
auf Kosten des Kunden vorläufig
sperren oder löschen. |
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| (3) |
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider
vorbehalten. Gerät der Provider mit geschuldeten
Leistungen in Verzug, so richtet sich die
Haftung nach §15. Der Kunde ist nur dann
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte
angemessene Nachfrist nicht einhält,
die mindestens vier Wochen betragen muss. |
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| (4) |
Es gelten die Bearbeitungsgebühren
für die Erstellung von Mahnungen sowie
Rücklastschriftanzeigen gemäß
aktueller Preisliste als vereinbart. |
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| (5) |
Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung
eines Dienstes erst nach Zahlung der für
die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. |
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| §12
Änderungen der AGB |
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| (1) |
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden dem Kunden schriftlich oder per eMail
mitgeteilt. Die Änderungen gelten als
genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich
widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung bei
dem Provider eingegangen sein. Widerspricht
der Kunde fristgerecht und kann eine Einigung
nicht erzielt werden, ist jede der Parteien
berechtigt, die Produktvereinbarung, mit einer
Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats
zu kündigen, nach dessen Ablauf die Änderung
Wirksamkeit entfalten soll. |
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| §13
Preisänderung |
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| (1) |
Der Provider behält sich insbesondere
im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage
und/oder Tarifstruktur vor, die in den Produktvereinbarungen
geregelten Preise für die von ihm zu
erbringenden Dienste und Leistungen anzupassen.
Der Provider wird dem Kunden die Preisänderung
schriftlich oder per eMail ankündigen.
Die Preisänderung tritt am ersten Tag
des zweiten auf die Ankündigung folgenden
Monats in Kraft, sofern die Parteien im Einzelfall
nicht etwas anderes vereinbaren. Im Falle
von Preissenkungen werden diese zunächst
auf die dem Kunden gegebenenfalls gewährten
Sonderrabatte angerechnet. |
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| (2) |
Handelt es sich bei der Preisänderung
um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde
das Recht, innerhalb einer Frist von vier
Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich
zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der
Preiserhöhung fristgerecht und kann keine
Einigung erzielt werden, ist jede Partei berechtigt,
die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich
die Preiserhöhung betrifft, mit einer
Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu kündigen,
nach dessen Ablauf die Preisänderung
Wirksamkeit entfalten soll. |
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| (3) |
Die Kündigung nach §13 Absatz
2 dieser AGB ist ausgeschlossen, wenn die
Erhöhung der Preise durch den Provider
in Zusammenhang mit Gebührenanpassungen
durch die vom Provider genutzten öffentlichen
oder vergleichbaren monopolistischen Dienstanbietern
steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassung
hält. |
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| §14
Geheimhaltung, Datenschutz |
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| (1) |
Der Kunde wird hiermit gemäß
§ 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
davon unterrichtet, dass der Provider personenbezogene
Daten in maschinenlesbarer Form speichert
und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet. |
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| (2) |
Soweit sich der Provider zur Erbringung
seiner Leistungen Dritter bedient, ist er
berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung
der Regelung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz
offen zu legen. Diese Berechtigung besteht
auch dann, wenn die Übermittlung von
Daten zur Erkennung, Eingrenzung und/oder
Beseitigung von Störungen und Fehlern
in den Anlagen des Providers selbst sowie
in den vom Provider genutzten Anlagen Dritter
erforderlich ist. |
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| (3) |
Der Provider erklärt, dass seine Mitarbeiter,
die bei der Abwicklung dieses Vertrages tätig
werden, auf das Datengeheimnis gemäß
§ 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet
worden sind und dass der Provider die nach
§ 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen
getroffen hat, um die Ausführung der
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
zu gewährleisten. |
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| (4) |
Der Provider weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen,
wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand
der Technik, nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Kunde weiß, dass der
Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch
weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen kann.
Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt
in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt
der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. |
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| §15
Haftung und Haftungsbeschränkungen |
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| (1) |
Für die fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten
- Kardinalpflichten - haftet der Provider
nur in Höhe des bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere
für solche Schäden, die |
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| a. |
durch die Inanspruchnahme von
Diensten des Providers, |
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| b. |
durch die Übermittlung
und Speicherung von Daten durch
den Provider, |
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| c. |
durch die Verwendung übermittelter
Programme und Daten durch den
Provider, |
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| d. |
durch das Unterlassen von Prüfungen
hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Datenseiten
des Providers oder |
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| e. |
dadurch entstanden sind, dass
der Provider die gebotene Speicherung
oder Übermittlung von Daten
nicht durchgeführt hat. |
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| f. |
Im übrigen kann der Kunde
nur dann Schadensersatz verlangen,
wenn dem Provider Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt. Soweit die Haftung
des Providers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche
Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers,
Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen
des Providers. |
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| (2) |
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider
von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die sich aus der Verletzung
seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten
gegenüber dem Provider oder gegenüber
Dritten ergeben, insbesondere von solchen
Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit
oder der Verletzung von Rechten Dritter durch
die vom Kunden zur Verfügung gestellten
Inhalte beruhen. |
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|
| (3) |
Der Provider haftet nicht für die über
seine Dienste übermittelten Informationen
Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität oder dafür, dass
sie frei von Rechten Dritter sind oder der
Sender rechtmäßig handelt, es sei
denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Providers vor. |
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| (4) |
Der Provider haftet des weiteren nicht für
Schäden, die dadurch entstehen, dass
infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung,
höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen
die Leistungen des Providers unterbleiben
müssen. |
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| (5) |
Der Kunde haftet für alle Folgen und
Nachteile, die dem Provider oder Dritten durch
die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Dienste des Providers oder
dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen
Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.
Diese Haftung erstreckt sich insbesondere
auf den dem Provider entstehenden sachlichen
und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen. |
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| (6) |
Gibt der Kunde eine Störungsmeldung
gemäß § 6 Ziffer (1) (f) ab
und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung
durch den Provider, dass eine Störung
im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag,
so hat der Kunde dem Provider die durch diese
Überprüfung entstandenen Aufwendungen
zu ersetzen. |
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| (7) |
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV) bleibt die Haftungsregelung des §
7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. |
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| (8) |
Der Provider haftet nur für Schäden,
die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
entstanden sind, sowie bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft. |
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| §16
Verfügbarkeit der Dienste |
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| (1) |
Der Provider bietet seine Dienste 24 Stunden
an sieben Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen
für vorbeugende Wartungsarbeiten werden
frühestmöglich angekündigt.
Der Provider wird Störungen seiner technischen
Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich
beseitigen. |
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| (2) |
Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit
seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht im Einflussbereich des Providers
liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter
etc.) über das Internet nicht zu erreichen
ist. Der Provider kann den Zugang zu seinen
Diensten beschränken, sofern die Sicherheit
des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes,
der Software oder gespeicherter Daten dies
erfordern. |
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| §17
Gewährleistung |
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| (1) |
Im Rahmen der Gewährleistung kann der
Provider Hardware austauschen sowie technische
Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände
gehen in das Eigentum des Providers über,
soweit die entsprechenden Geräte vor
deren Einbau im Eigentum des Providers standen. |
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| (2) |
Der Kunde hat gelieferte Ware oder Leistung
unverzüglich nach deren Ablieferung oder
Bereitstellung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen
oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine
insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung
hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber
hinaus aussagekräftig, insbesondere unter
Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen,
zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet,
vor Anzeige des Mangels zunächst eine
Problemanalyse und eine Fehlerbeseitigung
nach dem Bedienerhandbuch oder Onlinehilfetexten
durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt
für Mängel, die bei der nach Art
der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung
erkennbar waren, längstens eine Woche.
Sonstige Mängel sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der
Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche,
frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels,
gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt. |
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| (3) |
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete
Mängelanzeige begründet ist, liefert
der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider
ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der
Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der
Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht
spätestens zehn Tage nach Zugang der
Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben.
Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden
über. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, die Wandelung des
Vertrages oder entsprechende Minderung des
vereinbarten Preises zu verlangen. |
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| (4) |
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung
gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen,
soweit dieses für den Kunden zumutbar
ist. |
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| (5) |
Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen
Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Hardwaretausch, Programme,
Daten und Datenträger vollständig
zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. |
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| (6) |
Dauert eine Störung der Leistungen
des Providers, die erheblich ist, länger
als eine Woche an und wird dabei ein tatsächlicher
Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag
erreicht, ist der Kunde berechtigt die monatlichen
Entgelte und die Gebühren, die auf eine
Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen
(Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt
des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn |
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| (a) |
der Kunde aus Gründen, die dieser
nicht selbst zu vertreten hat, nicht
mehr auf die Infrastruktur des Providers
zurückgreifen und dadurch die in
dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht
mehr nutzen kann und |
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| (b) |
die Nutzung dieser Dienste insgesamt
wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung
einzelner der in dem Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird oder vergleichbare
Beschränkungen vorliegen. |
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| (7) |
Liegen die Ursachen für den Ausfall
von Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Providers, so ist die Minderung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten
aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen
gemäß § 17 dieses Vertrages. |
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| (8) |
Im übrigen haftet der Provider, sofern
sich nicht aus den Regelungen einzelner Produktvereinbarungen
etwas anderes ergibt, für Mängel
des jeweiligen Vertragsgegenstandes nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen. |
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| §18
Sicherheitsleistungen |
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| (1) |
Der Provider ist berechtigt, vom Kunden
eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
eines Kreditinstituts zu verlangen. Der Sicherungsbetrag
errechnet sich aus dem hochgerechneten Jahresumsatz
auf Basis der zum Sicherungszeitpunkt bestehenden
Produktvereinbarungen. Die Berechtigung besteht
insbesondere in folgenden Fällen: |
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| (a) |
bei nicht fristgerechter Bezahlung
einer vorangegangenen Rechnung innerhalb
von 6 Wochen ab Rechnungszugang, |
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| (b) |
bei einem bevorstehenden, beantragten,
oder eröffneten gerichtlichen Vergleichsverfahren, |
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| (c) |
bei einem bevorstehenden, beantragten,
oder eröffneten Konkursverfahren, |
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| (d) |
bei gerichtlich angeordneter Sequestration, |
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| (e) |
bei einem bevorstehenden, beantragten,
oder eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren. |
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| (2) |
Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung
ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
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| §19
Kündigung |
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| (1) |
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform sowie der rechtsverbindlichen
Unterschrift des Kunden, bei Domainnamen des
Domaininhabers oder des administrativen Kontaktes
(admin-c). |
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| (2) |
Für den Fall, dass ein Kunde mehrere
Produktvereinbarungen abgeschlossen hat, werden
durch die Kündigung einer dieser Produktvereinbarung
die anderen Produktvereinbarungen und deren
Laufzeit nicht berührt. |
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| (3) |
Ist keine Mindestlaufzeit oder innerhalb
der Produktvereinbarung eine abweichende Vertragslaufzeit
vereinbart, so ist das Vertragsverhältnis
für laufende Dienstleitungen ist für
beide Vertragspartner binnen 14 Tagen zum
Monatsende kündbar. |
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| (4) |
Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit ist
das Angebot nach Ablauf der Mindestlaufzeit
jederzeit binnen 14 Tagen zum Monatsende kündbar. |
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| (5) |
Die Kündigung muss dem Provider oder
dem Kunden mindestens 14 Tage vor dem Tage,
an dem sie wirksam werden soll, schriftlich
zugehen. |
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| (6) |
Im Falle der von dem Provider ausgesprochenen
Kündigung aus wichtigem Grund ist der
Provider berechtigt, einen Betrag in Höhe
von 100 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte,
die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter
Kündigung während der Vertragslaufzeit
noch hätte entrichten müssen, zu
verlangen, falls der Kunde nicht nachweist,
dass dem Provider überhaupt kein Schaden
entstanden ist oder der tatsächliche
Schaden wesentlich niedriger ist als dieser
Betrag. |
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| (7) |
Für den Fall, dass der Provider nach
den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle
bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung
einer Sub-Level-Domain des Kunden nicht aufrecht
erhalten kann, ist der Provider berechtigt,
den Vertrag mit dem Kunden über diese
Leistungen außerordentlich mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. |
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| (8) |
Der Provider ist berechtigt, die Domain
nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben.
Damit erlöschen auch alle Rechte des
Kunden aus der Registrierung der Domain. |
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| (9) |
Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch
den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen
in Domainstreitigkeiten gekündigt werden,
besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung
einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder
für einzelne Domains eines Tarifes noch
für zusätzliche einzeln gebuchte
Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung
eine Erstattung, sofern die Kündigung
nicht durch den Provider verschuldet worden
ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare
Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich
gebuchte Optionen. |
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| §20
Schlussbestimmungen |
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| (1) |
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Änderungen und Ergänzungen von Produktvereinbarungen
oder AGB bedürfen der Schriftform sowie
der Zustimmung des Providers. |
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| (2) |
Die AGB sowie die Produktvereinbarungen
unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen
des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes
(UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig,
abgedungen. |
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| (3) |
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen
der AGB nichtig, unwirksam oder lückenhaft
sein oder werden, so bleibt der Bestand der
übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird
durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die
Vertragslücke wird mittels einer solchen
Bestimmung geschlossen, mit der der von den
Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am
ehesten erreicht werden kann. |
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| (4) |
Der Kunde bestätigt, dass er mindesten
18 Jahre alt und voll geschäftsfähig
ist. |
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| (5) |
Der Provider hat das Recht, den Kunden als
Referenzkunden zu benennen, ohne dafür
eine Vergütung an den Kunden zahlen zu
müssen. |
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| (6) |
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich
zulässig, Hannover. Der Provider ist
jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des
Kunden zu erheben. |
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| Stand: 01.05.2003 |
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